Allgemeine Geschäftsbedingungen
Central Holiday Resort Flachau
Ferienanlage Central GmbH · Flachauerstraße 284 · 5542 Flachau · Österreich
GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Central Holiday Resort Flachau. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
VERTRAGSPARTNER
Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Beherberger zustande. Maßgeblich sind die in der jeweiligen Buchungsbestätigung angeführten Leistungen, Preise, Zahlungsfristen und Bedingungen.
VERTRAGSABSCHLUSS
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen. Der vereinbarte Preis schließt die jeweilige Umsatzsteuer ein. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherberger allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöhen.
ANZAHLUNG
Bei Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von zwei Tagessätzen pro gebuchtem Apartment zu leisten. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, jederzeit vor Anreise die vollständige Begleichung des noch offenen Restbetrages zu verlangen.
Sie können den Restbetrag Ihrer Rechnung vor Ort in bar, mit VISA, MASTERCARD, Google Pay, Apple Pay, Samsung Pay oder mit EC-CARD bezahlen.
BANKVERBINDUNG
Konto „Ferienanlage Central GmbH“ bei der Volksbank Salzburg
IBAN: AT27 4501 0000 3210 0232
BIC: VB OE AT WW SAL
Alle Überweisungen spesenfrei für den Empfänger.
Name: Ferienanlage Central GmbH
Flachauerstraße 284
5542 Flachau/Österreich
UID Nr.: ATU: 64224636
Firmenbuchnr.: FN: 311374D
ANREISE & CHECK IN
Die gebuchten Apartments stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Rezeption ist regulär bis 18:00 Uhr besetzt. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Beherberger rechtzeitig zu informieren und die Modalitäten für die Spätanreise abzustimmen.
ABREISE & CHECK OUT
Am Abreisetag sind die Apartments bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Eine weitere Nutzung von Parkmöglichkeiten oder Einrichtungen des Resorts nach dem Check-out ist vorab mit der Rezeption abzustimmen. Werden die Räumlichkeiten am vereinbarten Abreisetag nicht fristgerecht freigegeben, können angemessene Kosten für die verspätete Nutzung verrechnet werden.
ALLGEMEINE STORNOBEDINGUNGEN
Sofern in der Buchungsbestätigung oder bei einem gebuchten Tarif keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende allgemeine Stornobedingungen:
- bis 3 Monate vor Anreise: kostenfreie Stornierung
- 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 40 % des vereinbarten Reisepreises
- 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 70 % des vereinbarten Reisepreises
- innerhalb der letzten Woche vor Anreise: 90 % des vereinbarten Reisepreises
- bei Nichtanreise (No-show) oder vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Reisepreises
Für die Berechnung gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen und Preise.
SONSTIGES
Einzelpreise verstehen sich pro Einheit/Nacht bei der angegebenen Mindestbelegung je nach Kategorie. Mehrbelegungen werden über den Zusatzpersonspreis pro Pers./Nacht berechnet. Grundrisse und Skizzen sind Musterbeispiele, Änderungen vermindern nicht den Preis. Druckfehler und Irrtümer trotz sorgfältiger Prüfung vorbehalten. Mit einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
a) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
b) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
c) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10 Uhr freizumachen.
d) Der Gast erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments.
e) Der Beherberger kann dann, wenn der Gast am vereinbarten Abreisetag die Räumlichkeiten nicht fristgerecht freigibt, aufgrund der verspäteten Räumung der Räumlichkeit für diese vertragsüberschreitende Nutzung Gebühren verrechnet werden.
RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNSVERTRAG
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergers. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
HAUSORDNUNG
Auf die Hausordnung wird separat verwiesen; diese ist nicht integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung.
BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT
a) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
b) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Räumlichkeiten unbenützbar geworden sind, oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
c) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
RECHTE UND PFLICHTEN DES GASTES
a) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
b) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Vouchers usw. anzunehmen.
c) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder Dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Beherberger in Anspruch zu nehmen.
RECHTE UND PFLICHTEN DES BEHERBERGERS
a) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgeltes oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherbergungsbetrieb das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. (§ 970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht)
b) Der Beherberger hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers)
c) Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen
d) Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:
§ Ortstaxen
HAFTUNG DES BEHERBERGERS
a) Der Beherberger haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
b) Der Beherberger haftet dem Gast nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
c) Für auf zur Verfügung gestellten Parkflächen abgestellte Fahrzeuge wird keine über die gesetzlich zwingende Haftung hinausgehende Haftung übernommen.
TIERHALTUNG
a) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
b) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).
VERLÄNGERUNG DER BERHERBERGUNG
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.
BEENDIGUNG DER BEHERBERGUNG
a) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
b) durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger
c) wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.
d) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
i. Von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
ii. Von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
iii. Die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren Frist nicht bezahlt
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Flachau, Österreich. Für alle Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für St. Johann im Pongau, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, die die Anwendung einer anderen Rechtsordnung vorsehen, zur Anwendung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Anstelle der ungültigen gilt eine hier möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.
Stand: September 2026